Fragen zur Windenergie

Entstehung eines Windparks

Sie interessieren sich dafür, wie ein Windpark entsteht? Informieren Sie sich hier über den Weg von der Planung bis zur Entstehung eines Windparks:

Planungsgrundlagen eines Windparks

Schall¹
Wie viele andere technische Anlagen erzeugen auch Windenergieanlagen Betriebsgeräusche. Vor allem die Rotorblätter erzeugen durch ihre Bewegung im Wind moderate Geräusche. Auch Getriebe oder Generator können Geräusche verursachen.

Bei der Planung eines Windparks werden dabei die für die umliegende Wohnbebauung und sonstigen Aufenthaltsräume geltenden Grenzwerte berücksichtigt. Hierzu wird eine ausführliche Schallimmissionsprognose angefertigt, welche dann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens anhand der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geprüft wird. Wenn die festgelegten Grenzwerte durch die Windenergieanlagen nicht überschritten werden, liegen bezüglich Schall in der Regel keine schädlichen Umwelteinwirkungen vor.

Grundsätzlich sind moderne Windenergieanlagen deutlich leiser als ihre Vorgängermodelle. In nur wenigen 100 Metern Entfernung zum Windpark ist das Rauschen der Rotorblätter nicht mehr wahrnehmbar; zudem werden die Geräusche der Windenergieanlage durch die Umgebungsgeräusche, wie z.B. Verkehrslärm, überlagert. Ein Vergleich macht deutlich, wie leise moderne Windenergieanlagen heutzutage sind: In 200 Metern Entfernung zu einer modernen Windenergieanlage verursachen diese eine Schallbelastung von ca. 45 db(A). Bei einer Fahrt im Auto mit 100 km/h ist man hingegen sogar 100 dB(A) ausgesetzt.

Schatten²
Wenn sich die Rotorblätter einer Windenergieanlage drehen, entsteht je nach Sonnenschein und -stand ein beweglicher Schatten. Auch bezüglich des Schattenwurfs von Windenergieanlagen bestehen Richtwerte, deren Überschreitung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens überprüft wird. So darf nach Bundes-Immissionsschutzgesetz die Schattenwurfdauer 30 Minuten täglich und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten.
Sollte eine Windenergieanlage die Grenzwerte im normalen Betrieb überschreiten, werden Abschaltvorrichtungen installiert, die sicherstellen, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

Naturschutz³
Die Anforderungen des Naturschutzes werden bei der Planung von Windenergieanlagen von Anfang an berücksichtigt. So werden auf Ebene der Regionalplanung bereits die Bereiche für Windenergie ausgeschlossen, die für den Natur- und Landschaftsschutz eine hohe Bedeutung haben – damit ist bereits 98% der Fläche Deutschlands von der Windenergienutzung ausgeschlossen.
Im Genehmigungsverfahren wird dann wiederum eine detaillierte Standortbetrachtung für die konkrete Windenergieanlage vorgenommen. Hierzu werden beispielsweise Artenschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgenommen. Sollten geschützte Arten im oder im Umkreis des geplanten Windparks vorkommen, kann dies zu einer Ablehnung des Genehmigungsantrags führen oder mit hohen Betriebsauflagen, wie zum Beispiel temporären Abschaltungen, verbunden sein, um die entsprechende Art zu schützen.

Noch offene Fragen?
Informieren Sie sich bei weiteren Fragen zur Planung von Windenergieanlagen gerne auf den Seiten des Bundesverband WindEnergie e.V.


Quellen:

¹ Bundesverband WindEnergie e.V. (2015): A bis Z. Fakten zur Windenergie;
LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2011): Geräusche von gewerblichen und industriellen Anlagen;

² LAI – Länderausschuss für Immissionsschutz (2002): Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-SchattenwurfHinweise) – Arbeitsgruppe Schattenwurf;
Bundesverband WindEnergie e.V. (2015): A bis Z. Fakten zur Windenergie;

³ Bundesverband WindEnergie e.V. (2018): Windenergie im Zeichen des Naturschutzes. Rechtsgrundlagen, aktuelle Entwicklungen, Ländervergleiche und Forschungsergebnisse;